Informationen zur Datenerhebung gemäß Artikel 13 DSGVO
Daniela Gaulrapp Designstudio, Schafgarbenweg 6, 80995 München, Inhaberin Frau Daniela Gaulrapp-Wagenstetter („Daniela Gaulrapp“), erhebt Ihre Daten zum Zweck der Vertragsdurchführung, zur Erfüllung ihrer vertraglichen und vorvertraglichen Pflichten sowie zur Direktwerbung per Email.
Die Datenerhebung und Datenverarbeitung ist für die Durchführung des Vertrags erforderlich und beruht auf Artikel 6 Abs. 1 b) DSGVO. Eine Weitergabe der Daten an Dritte findet nicht statt. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für den Zweck ihrer Verarbeitung nicht mehr erforderlich sind.
Sie haben das Recht, der Verwendung Ihrer Daten zum Zweck der Direktwerbung jederzeit zu widersprechen. Zudem sind Sie berechtigt, Auskunft der bei uns über Sie gespeicherten Daten zu beantragen sowie bei Unrichtigkeit der Daten die Berichtigung oder bei unzulässiger Datenspeicherung die Löschung der Daten zu fordern. Sie können uns dazu unter mail@danielagaulrapp.com oder Schafgarbenweg 6, 80995 München, erreichen.
Ihnen steht des Weiteren ein Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde zu.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle zwischen Daniela Gaulrapp und Auftraggeber:in geschlossenen Verträge ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, Daniela Gaulrapp hätte deren Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Die Erbringung von Leistungen – auch in Kenntnis abweichender Regelungen – stellt keine solche ausdrückliche Zustimmung dar.
1.2. Mündliche Nebenabreden haben Daniela Gaulrapp und der/die Auftraggeber:in nicht getroffen.
2. Urheberschutz; Nutzungsrechte; Eigenwerbung
2.1. Der Daniela Gaulrapp erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag. Vertragsgegenstand ist die Schaffung des in Auftrag gegebenen Werkes sowie die Einräumung von Nutzungsrechten an diesem Werk. Es gelten die Vorschriften des Werkvertragsrechts und des Urheberrechtsgesetzes.
2.2. Sämtliche Arbeiten von Daniela Gaulrapp, wie insbesondere Entwürfe, Reinzeichnungen und das in Auftrag gegebene Werk insgesamt, sind als persönlich geistige Schöpfungen durch das Urheberrechtsgesetz geschützt, dessen Regelungen auch dann als vereinbart gelten, wenn die Voraussetzungen für ein urheberrechtlich geschütztes Werk, so insbesondere hinsichtlich der erforderlichen Schöpfungshöhe (§ 2 Abs. 2 UrhG), nicht erreicht sind.
2.3. Ohne Zustimmung von Daniela Gaulrapp dürfen dessen Arbeiten sowie das Werk einschließlich der Urheberbezeichnung weder im Original, noch bei der Reproduktion geändert werden. Jede Nachahmung des Werkes oder Teilen des Werkes sowie der Vorarbeiten dazu, sind unzulässig.
2.4. Die Werke von Daniela Gaulrapp dürfen nur für die vereinbarte Nutzungsart und den vereinbarten Zweck im vereinbarten Umfang verwendet werden. Mangels ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung gilt als Zweck des Vertrags nur der von der Auftraggeberin/dem Auftraggeber bei Auftragserteilung erkennbar gemachte Zweck.
2.5. Die Einräumung von Nutzungsrechten an Arbeiten erfolgt in dem jeweiligen Vertrag. Soweit keine ausdrückliche abweichende Vereinbarung getroffen ist, räumt Daniela Gaulrapp der/dem Auftraggeber:in ein nicht-ausschließliches, nicht-unterlizenzierbares, nicht-übertragbares und räumlich auf das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland beschränktes einfaches Nutzungsrecht, limitiert auf den jeweiligen Verwendungszweck (Ziffer 2.4) und nach Maßgabe der bestehenden vertraglichen Bedingungen wie insbesondere dieser AGB, ein. Die Einräumung der Nutzungsrechte erfolgt erst mit der vollständigen Bezahlung des Honorars.
2.6. Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Daniela Gaulrapp, soweit nicht ausdrücklich ein übertragbares Nutzungsrecht eingeräumt wurde.
2.7. Sofern keine anderslautende Vereinbarung getroffen wird, ist Daniela Gaulrapp bei der Vervielfältigung, Verbreitung, Ausstellung, in Veröffentlichungen über das Werk und/oder der öffentlichen Wiedergabe der Entwürfe und Reinzeichnungen und des Werkes als Urheber zu benennen. Verletzt der/die Auftraggeber:in das Recht auf Urheberbenennung kann Daniela Gaulrapp nach billigem Ermessen zusätzlich zu dem für die Designleistung geschuldeten Honorar Schadensersatz in Höhe von bis zu 200 % des für die Nutzung vereinbarten, mangels einer Vereinbarung des dafür angemessenen und üblichen Honorars verlangen. Hiervon bleibt das Recht von Daniela Gaulrapp unberührt, bei einer konkreten Schadensberechnung einen höheren Schaden geltend zu machen sowie das Recht der Auftraggeberin/des Auftraggebers einen niedrigeren Schaden nachzuweisen.
2.8. Vorschläge, Weisungen und Anregungen des/der Auftraggeber:in aus technischen, gestalterischen oder anderen Gründen und seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf das Honorar und begründen kein Miturheberrecht, es sei denn, dass dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
2.9. Der/die Auftraggeber:in ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Daniela Gaulrapp nicht berechtigt, in Bezug auf die Entwürfe, Reinzeichnungen oder sonstigen Arbeiten von Daniela Gaulrapp formale Schutzrechte wie z.B. eingetragenes Design, Gemeinschaftsgeschmacksmuster, Marke etc. zur Eintragung anzumelden.
2.10. Soweit nicht ausdrücklich etwas Abweichendes zwischen den Parteien vereinbart wurde, ist Daniela Gaulrapp unbeschadet des der/dem Auftraggeber:in jeweils eingeräumten – auch ausschließlichen – Nutzungsrechts berechtigt, die in Erfüllung des Auftrags geschaffenen Werke oder Teile davon, Entwürfe und sonstige Arbeiten für die Eigenwerbung, gleich in welchem Medium (z.B. in einer eigenen Internetpräsenz, Social Media-Plattformen, Mustermappe etc.), zu nutzen und auf ihre Tätigkeit für den/die Auftraggeber:in, einschließlich der Darstellung des Firmenlogos, hinzuweisen. Die/der Auftraggeber:in räumt Daniela Gaulrapp zu diesem Zweck ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes, unwiderrufliches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den hierfür erforderlichen Namens- und Markenrechte ein.
2.11. Von der Einräumung der Nutzungsrechte unberührt, bleibt das Recht von Daniela Gaulrapp, Ansprüche wegen ungenehmigter Nutzung des Werkes, insbesondere im Internet und auf Social Media-Plattformen, im eigenen Namen geltend zu machen. Daniela Gaulrapp bleibt berechtigt, Ansprüche auf Unterlassung, Schadensersatz, ungerechtfertigter Bereicherung und Auskunft über den Umfang der Verletzung seiner Urheberrechte gegenüber dem verantwortlichen Dritten, insbesondere dem im Verletzungsfall haftenden Plattformbetreiber, durchzusetzen.
3. Honorare; Fälligkeit
3.1. Soweit zwischen Auftraggeber:in und Daniela Gaulrapp kein bestimmtes Honorar vereinbart ist, hat Daniela Gaulrapp Anspruch auf eine angemessene und übliche Vergütung.
3.2. Die Anfertigung von Entwürfen ist stets kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart ist.
3.3. Die Honorare sind bei Ablieferung des Werkes fällig. Erfolgt die Erstellung und Ablieferung des Werkes in Teilen, so ist das entsprechende Teilhonorar jeweils bei Ablieferung des Teils fällig. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wird, ist mit der ersten Teillieferung ein Teilhonorar zu zahlen, das wenigstens die Hälfte des Gesamthonorars beträgt.
3.4. Daniela Gaulrapp Designstudio ist in jedem Fall berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen zu verlangen, deren Höhe sich am Verhältnis zwischen den erbrachten Leistungen und dem Gesamtumfang der vertraglich geschuldeten Leistung orientiert. Die Zahlung von Abschlagsrechnung ist grundsätzlich ohne Abzug von Skonto fällig. Kommt eine von Daniela Gaulrapp Designstudio ausgearbeitete und vom Werbungtreibenden genehmigte Konzeption aus Gründen, die Daniela Gaulrapp Designstudio nicht zu vertreten hat, nicht zur Durchführung, so bleibt der Honoraranspruch von Daniela Gaulrapp Designstudio davon unberührt.
3.5. Sämtliche Honorare sind Nettobeträge, zahlbar zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer, ohne Abzug innerhalb von zwei Wochen ab Fälligkeit.4. Zusatzleistungen; Neben- und Reisekosten; Künstlersozialversicherung
4. Zusatzleistungen; Neben- und Reisekosten; Künstlersozialversicherung
4.1. Soweit keine anderslautende schriftliche Vereinbarung getroffen ist, werden Zusatzleistungen, wie z.B. die Recherche, die Umarbeitung oder Änderung von Entwürfen, die Schaffung und Vorlage weiterer Entwürfe, die Änderung von Werkzeichnungen sowie sonstige Zusatzleistungen (Autorenkorrekturen, Produktionsüberwachung und anderes), nach Zeitaufwand gesondert berechnet.
4.2. Im Zusammenhang mit den Entwurfsarbeiten oder mit Entwurfsausführungsarbeiten entstehende Nebenkosten (z.B. für Modelle, Zwischenreproduktionen, Layoutsatz etc.) sowie Kosten für den Erwerb von Rechten (z.B. Bildrechte, Schriftlizenzen etc.) einschließlich der unter Umständen anfallenden Abgaben nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) oder an die GEMA sind von der Auftraggeberin/vom Auftraggeber zu erstatten.
4.3. Der/die Auftraggeber:in erstattet Daniela Gaulrapp die Kosten und Spesen für Reisen, die nach vorheriger Abstimmung zwecks Durchführung und Erfüllung des Auftrags oder der Nutzung der Werke erforderlich sind.
4.4. Die Vergütung für Zusatzleistungen ist nach deren Erbringung fällig. Verauslagte Nebenkosten sind nach Anfall zu erstatten. Vergütungen und Nebenkosten sind Nettobeträge, die zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu entrichten sind.
4.5. Die Honorare von Daniela Gaulrapp können unter Umständen nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) obliegende Abgabepflicht fallen. Für den Fall, dass der/die Auftraggeber:in abgabepflichtig ist, weist Daniela Gaulrapp vorsorglich darauf hin, dass der/die Auftraggeber:in gegenüber der Künstlersozialkasse (www.kuenstlersozialkasse.de) meldepflichtig ist.
5. Fremdleistungen
5.1. Die Vergabe von Fremdleistungen, die für die Erfüllung des Auftrags oder die Nutzung der Werke im vertragsgemäßen Umfang erforderlich ist, nimmt Daniela Gaulrapp im Namen und für Rechnung der/die Auftraggeber:in vor. Der/die Auftraggeber:in ist verpflichtet, Daniela Gaulrapp hierzu die entsprechende schriftliche Vollmacht zu erteilen.
5.2. Soweit Daniela Gaulrapp auf Veranlassung des/der Auftraggeber:in im Einzelfall Fremdleistungen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung vergibt, ist der/die Auftraggeber:in verpflichtet, einen angemessen Vorschuss für die zu erwartenden Kosten zu zahlen. Der/die Auftraggeber:in stellt Daniela Gaulrapp im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten insbesondere sämtlichen Kosten frei, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben.
6. Mitwirkung des/der Auftraggeber:in; Gestaltungsfreiheit; Vorlagen
6.1. Der/die Auftraggeber:in ist verpflichtet, Daniela Gaulrapp alle Unterlagen, die für die Erfüllung des Auftrags notwendig sind, rechtzeitig und im vereinbarten Umfange zur Verfügung zu stellen. Dies betrifft insbesondere Texte, Fotos, Logos, Grafiken, Filme, Musikstücke etc. Verzögerungen bei der Auftragsausführung, die auf die verspätete oder nicht vollständige Übergabe solcher Unterlagen beruhen, hat Daniela Gaulrapp nicht zu vertreten.
6.2. Der/die Auftraggeber:in versichert, zur Nutzung aller Unterlagen, die sie/er Daniela Gaulrapp zur Verfügung stellt, berechtigt zu sein. Der/die Auftraggeber:in ist ferner alleine verantwortlich für die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm gestellten Unterlagen. Sollte der/die Auftraggeber:in nicht zur Nutzung berechtigt sein oder sollten die Vorlagen nicht frei von Rechten Dritter sein, so stellt der/die Auftraggeber:in Daniela Gaulrapp im Innenverhältnis von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.
6.3. Für Daniela Gaulrapp besteht im Rahmen des Auftrags Gestaltungsfreiheit. In diesem Umfang sind Beanstandungen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung der Entwürfe und des Werkes ausgeschlossen. Mehrkosten für Änderungen, die der/die Auftraggeber:in während oder nach der Produktion veranlasst, trägt der/die Auftraggeber:in.
7. Datenlieferung und Handling
7.1. Daniela Gaulrapp ist nicht verpflichtet, die Designdaten oder sonstige Daten (z.B. Daten von Inhalten, Screendesigns, Entwürfen usw.) oder Datenträger, die in Erfüllung des Auftrages entstanden sind, an der/die Auftraggeber:in herauszugeben. Wünscht der/die Auftraggeber:in die Herausgabe von Daten oder Dateien, so ist dies gesondert zu vereinbaren und von der/die Auftraggeber:in zu vergüten.
7.2. Stellt Daniela Gaulrapp der/die Auftraggeber:in Dateien bzw. Daten zur Verfügung, so dürfen diese nur im vereinbarten Umfang genutzt werden. Modifikationen oder Veränderungen an den Dateien bzw. Daten dürfen nur mit Einwilligung von Daniela Gaulrapp vorgenommen werden.
7.3. Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten trägt unabhängig vom Übermittlungsweg der/die Auftraggeber:in.
7.4. Für Mängel an Datenträgern, Dateien und Daten, die bei der Datenübertragung auf das System des/der Auftraggeber:in entstehen, haftet Daniela Gaulrapp nicht.
8. Eigentum und Rückgabepflicht
8.1. An allen Entwürfen, Reinzeichnungen und Konzeptionsleistungen sowie etwaig zur Verfügung gestellten Daten, gleichgültig ob sie zur Ausführung gelangen oder nicht, werden lediglich Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen. Originale sind, spätestens drei Monate nach Lieferung unbeschädigt an Daniela Gaulrapp zurückzugeben, falls nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen wurde.
8.2. Die Zu- und Rücksendungen erfolgen auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers/der Auftraggeberin. Bei Beschädigung oder Verlust hat der/die Auftraggeber:in die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung der Originale notwendig sind. Daniela Gaulrapp bleibt vorbehalten, darüber hinaus einen weitergehenden Schaden geltend zu machen.
9. Korrektur; Produktionsüberwachung; Belegmuster
9.1. Vor Beginn der Vervielfältigung des Werkes (Produktionsbeginn) sind Daniela Gaulrapp Korrekturmuster vorzulegen.
9.2. Die Produktion wird von Daniela Gaulrapp nur überwacht, wenn dies in einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung mit der/die Auftraggeber:in vereinbart ist. Für diesen Fall ist Daniela Gaulrapp berechtigt, erforderliche Entscheidungen nach eigenem Ermessen zu treffen und Weisungen gegenüber den Produktionsfirmen zu geben. Daniela Gaulrapp haftet für Fehler nur bei eigenem Verschulden und nach Maßgabe der Ziffer 10.
9.3. Von allen vervielfältigten Werken oder Teilen der Werke oder sonstigen Arbeiten sind Daniela Gaulrapp eine angemessene Anzahl einwandfreier Belegexemplare, mindestens 10 Stück unentgeltlich zu überlassen, die Daniela Gaulrapp auch im Rahmen ihrer Eigenwerbung verwenden darf.
10. Haftung, Gewährleistung
10.1. Daniela Gaulrapp haftet ohne vertragliche Beschränkung nach den gesetzlichen Bestimmungen wegen a) Vorsatzes, b) für Schäden, soweit diese auf dem Fehlen einer Beschaffenheit, für die Daniela Gaulrapp eine Garantie übernommen hat, oder darauf beruhen, dass Daniela Gaulrapp einen Mangel der Leistungen arglistig verschwiegen hat, c) für Schäden, aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von Daniela Gaulrapp oder sonst auf vorsätzlichem oder fahrlässigem Verhalten eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von Daniela Gaulrapp beruhen, d) für andere als die unter dem vorstehenden Buchstaben c) aufgeführten Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Daniela Gaulrapp oder sonst auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von Daniela Gaulrapp beruhen, e) nach dem Produkthaftungsgesetz, nach der Datenschutz-Grundverordnung und nach dem Bundesdatenschutzgesetz.
10.2. In anderen als den in Ziffer 10.1 aufgeführten Fällen ist die Haftung von Daniela Gaulrapp auf den Ersatz des vertragstypischen und vorhersehbaren Schadens beschränkt, soweit der Schaden auf einer fahrlässigen Verletzung von wesentlichen Pflichten durch Daniela Gaulrapp oder durch einen gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von Daniela Gaulrapp beruht. Wesentlich sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die/der Auftraggeber:in regelmäßig vertraut und vertrauen darf.
10.3. In anderen als den in Ziffer 10.1 und 10.2 aufgeführten Fällen ist die Haftung von Daniela Gaulrapp wegen Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
10.4. Der Einwand des Mitverschuldens bleibt unberührt.
10.5. Die vorstehenden Bestimmungen gelten für alle vertraglichen und außervertraglichen Ansprüche auf Ersatz von Schäden gegen Daniela Gaulrapp unabhängig von ihrem Rechtsgrund sowie entsprechend für die Haftung auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen.
10.6. Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch zu Gunsten von Organen, Vertretern und Erfüllungsgehilfen von Daniela Gaulrapp..
10.7. Gewährleistungsansprüche des/der Auftraggeber:in gegen Daniela Gaulrapp verjähren ein Jahr nach dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Davon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche; für diese gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
10.8. Sofern Daniela Gaulrapp Fremdleistungen auf Veranlassung des/der Auftraggeber:in im eigenen Namen und auf eigene Rechnung vergibt, tritt Daniela Gaulrapp hiermit sämtliche ihm zustehenden Gewährleistungs-, Schadensersatz- und sonstigen Ansprüche aus fehlerhafter, verspäteter oder Nichterfüllung gegenüber der Fremdfirma an der/die Auftraggeber:in ab. Der/die Auftraggeber:in verpflichtet sich, vor einer Inanspruchnahme von Daniela Gaulrapp zunächst, die abgetretenen Ansprüche gegenüber der Fremdfirma durchzusetzen.
10.9. Die urheber-, design- und geschmacksmuster- oder markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit des Werkes oder von Teilen des Werkes sowie der Entwürfe oder seiner sonstigen Designarbeiten, die Daniela Gaulrapp der/dem Auftraggeber:in zur Nutzung überlässt, ist nicht Gegenstand der Beauftragung. Daniela Gaulrapp ist nicht verpflichtet, Design-, Geschmacksmuster-, Marken- oder sonstige Schutzrechtsrecherchen durchzuführen oder zu veranlassen. Diese sowie eine Überprüfung der Schutzrechtslage werden von der/die Auftraggeber:in selbst und auf eigene Kosten veranlasst.
11. Besondere Bedingungen für Webdesign
Handelt es sich bei dem zu erstellenden Werk um eine Website (Webdesign), so gelten ergänzend folgende Bedingungen:
11.1. Daniela Gaulrapp erstellt die Website entsprechend einem von der/die Auftraggeber:in freigegebenen Gestaltungskonzept in einem vereinbarten Programm- und Datenformat. Dies erfolgt mit Software von Drittanbietern, für deren Funktionsfähigkeit, Fehlerfreiheit und etwaige künftige oder ausbleibende künftige Weiterentwicklung (Updates) Daniela Gaulrapp keine Haftung übernimmt. Eine weitergehende Pflege der Website (z.B. regelmäßige Wartung, Backups, Erwerb und Verlängerung von SSL-Zertifikaten etc.) ist nicht Gegenstand des Gestaltungsauftrages und bedarf einer gesonderten Vereinbarung.
11.2. Daniela Gaulrapp gestaltet die Website. Für deren Inhalte ist die Auftraggeberin/der Auftraggeber allein verantwortlich. Das gilt auch für von der/die Auftraggeber:in zur Verfügung gestellten Inhaltselemeten der Website (wie z.B. Bild-, Ton- und Videodateien, Texte, Logos etc.), wie auch für die Einhaltung rechtlicher Vorgaben (wie. z.B. Formulierung des Impressums und anderer Pflichtangaben nach dem Telemediengesetz, Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen etc.).
11.3. Ist vereinbart, dass Daniela Gaulrapp auch Maßnahmen zur Suchmaschinenoptimierung (SEO, z.B. Formulierung von Titeln, Keywords, Descriptions etc.) vornimmt, so wird Daniela Gaulrapp dies bei Gestaltung und Programmierung der Website berücksichtigen. Für einen bestimmten Erfolg der SEO-Maßnahmen ist Daniela Gaulrapp nicht verantwortlich.
11.4. Nach Fertigstellung überträgt Daniela Gaulrapp die Website in den Verfügungsbereich des Auftraggebers/der Auftraggeberin, z.B. durch Heraufladen der Daten auf den von der/die Auftraggeber:in zugänglich gemachten Server oder Übergabe eines körperlichen Datenträgers oder auf sonstige, gesondert vereinbarte Art und Weise. Mit Übertragung der Website in den Verfügungsbereich des/der Auftraggeber:in beginnt der Lauf der Frist zur Untersuchung und Anzeige etwaiger offensichtlicher Mängel (Ziffer 10.3.). Der/die Auftraggeber:in ist zur Abnahme der vertragsgemäß erstellten Website durch Erklärung in Textform (§ 126b BGB) verpflichtet.
11.5. Daniela Gaulrapp ist nicht verpflichtet, der/die Auftraggeber:in den Source-Code bzw. die Projekt-Original-Dateien der von Daniela Gaulrapp verwendeten Tools solcher von Daniela Gaulrapp programmierten Elemente der Website herauszugeben, bei denen diese aus der fertiggestellten Website nicht ohne weiteres direkt ablesbar oder rekonstruierbar sind. Wünscht der/die Auftraggeber:in die Herausgabe des Source-Codes bzw. der Projekt-Original-Dateien, so ist dies gesondert zu vereinbaren und von der/die Auftraggeber:in zu vergüten.
12. Information zur Datenerhebung gem. Art. 13 DSGVO
Daniela Gaulrapp erhebt Daten der/die Auftraggeber:in zum Zweck der Vertragsdurchführung und zur Erfüllung vertraglicher und vorvertraglicher Pflichten. Die Datenerhebung und Datenverarbeitung ist für die Durchführung des Vertrags erforderlich und beruht auf Artikel 6 Abs. 1 b) DSGVO. Eine Weitergabe der Daten an Dritte findet nur statt, soweit dies für die Vertragsdurchführung erforderlich ist. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für den Zweck ihrer Verarbeitung nicht mehr erforderlich sind. Der/die Auftraggeber:in ist berechtigt, Auskunft der bei Daniela Gaulrapp über der/die Auftraggeber:in gespeicherten Daten zu beantragen sowie bei Unrichtigkeit der Daten die Berichtigung oder bei unzulässiger Datenspeicherung die Löschung der Daten zu fordern. Der/die Auftraggeber:in kann Daniela Gaulrapp dazu unter mail@danielagaulrapp.com erreichen. Der/dem Auftraggeber:in steht des Weiteren ein Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde zu.
13. Vertraulichkeitƒ
13.1. Vertrauliche Informationen im Sinne dieser AGB sind a) Geschäftsgeheimnisse im Sinne des GeschGehG sowie b) sämtliche Informationen, welche die offenlegende Partei während des Bestands dieser AGB an die jeweils andere Partei („Empfänger:in“) zugänglich macht und die sich auf die Geschäftstätigkeit der offenlegenden Partei/deren verbundenen Unternehmen beziehen und (i) die von der offenlegenden Partei erkennbar als „vertraulich“ oder „geheim“ gekennzeichnet sind oder (ii) deren Vertraulichkeit sich aufgrund eines für die/den Empfänger:in erkennbaren Geheimhaltungsinteresses der offenlegenden Partei oder eines verbundenen Unternehmens ergibt und bei denen ein berechtigtes Geheimhaltungsinteresse besteht oder (iii) deren Vertraulichkeit die Parteien vereinbaren.
13.2. Die/der Empfänger:in ist verpflichtet, a) vertrauliche Informationen der offenlegenden Partei (i) als Geschäftsgeheimnisse zu behandeln und (ii) durch nach dem Stand der Technik angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen vor der Kenntnisnahme durch Dritte zu schützen und b) es zu unterlassen, (i) vertrauliche Informationen zu verwenden, soweit dies nicht zur Erreichung des Zwecks/Durchführung von Vereinbarungen zwischen den Parteien erforderlich ist, (ii) vertrauliche Informationen in irgendeiner Weise selbst wirtschaftlich zu verwerten oder nachzuahmen oder durch Dritte verwerten oder nachahmen zu lassen.
13.3. Die/der Empfänger:in darf vertrauliche Informationen der offenlegenden Partei an verbundene Unternehmen und Personen, deren die/der Empfänger:in sich zur Erfüllung von Verbindlichkeiten bedient ( „Erfüllungsgehilfen“), weitergeben und diesen zugänglich machen, a) soweit dies zur Erreichung des Zwecks/Durchführung von Vereinbarungen der Parteien erforderlich ist (Need to know-Prinzip) und b) soweit die verbundenen Unternehmen/Erfüllungsgehilfen zumindest in vergleichbarer Weise zur Geheimhaltung verpflichtet sind.
13.4. Die Pflichten der/des Empfängers:in gemäß Abs. 2 gelten nicht, a) soweit die vertrauliche Information (i) – ohne dass dies die/der Empfänger:in zu vertreten hätte – den Personen, die üblicherweise mit dieser Art von Informationen umgehen, allgemein bekannt geworden ist, (ii) an die/den Empfänger:in von einem Dritten auf gesetzliche Weise und ohne Einschränkung in Bezug auf Geheimhaltung zugänglich gemacht wird, (iii) durch die/den Empfänger:in selbstständig erstellt oder entwickelt wurde, (iv) aufgrund vollziehbarer Entscheidung von staatlichen Organen zugänglich gemacht werden muss; die/der Empfänger:in hat in diesem Fall der offenlegenden Partei die beabsichtigte Zugänglichmachung rechtzeitig zuvor schriftlich anzeigen, es sei denn die/der Empfänger:in würde hierdurch gegen gesetzliche Bestimmungen und/oder vollziehbare Anordnungen verstoßen oder b) soweit die offenlegende Partei der Zugänglichmachung an Dritte ausdrücklich zugestimmt hat, was sie hiermit gegenüber gesetzlich zur Verschwiegenheit verpflichteten Beratern:innen der/des Empfängers:in erklärt, soweit dies erforderlich ist und die/der Beratern:in von der/dem Empfänger:in nicht von der Pflicht zur Geheimhaltung befreit ist.
13.5 Die Pflichten aus diesen AGB bleiben auch nach Beendigung des Vertrages bestehen, und zwar im Falle von Geschäftsgeheimnissen nach Maßgabe des gesetzlichen Schutzes, im Übrigen jedenfalls für fünf Jahre ab Beendigung aller Vereinbarungen nach diesen AGB. Die/der Empfänger:in ist verpflichtet, bei Beendigung aller Vereinbarungen nach diesen AGB sämtliche vertraulichen Informationen, unaufgefordert und unverzüglich an die offenlegende Partei zurückzugeben oder auf deren Verlangen unverzüglich zu vernichten. Der/dem Empfänger:in steht kein Recht zur Zurückbehaltung zu.
14. Erfüllungsort
Erfüllungsort für beide Parteien ist der Standort von Daniela Gaulrapp Designstudio in München.
15. Schlussbestimmungen
15.1. Gerichtsstand ist München, sofern der/die Auftraggeber:in Kaufmann ist und der Vertrag zum Betrieb ihres/seines Handelsgewerbes gehört oder der/die Auftraggeber:in juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat. Daniela Gaulrapp ist auch berechtigt, am Sitz des/der Auftraggeber:in zu klagen.
15.2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des UN-Kaufrechts.
15.3. Soweit nach diesen AGB für Erklärungen die Schriftform vereinbart ist, wird diese auch durch die Textform nach § 126 b BGB mittels E-Mail oder Fax gewahrt.
15.4. Ist eine der Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.